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UN soll Atombombenanschläge auf Städte ächten

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Von Roger Hamilton-Martin

New York (IPS) – Zivilgesellschaftliche Gruppen machen sich derzeit für eine neue UN-Resolution stark, die Atombombenanschläge auf Städte als klare Verletzung des humanitären Völkerrechts ächten soll.

Wie die treibenden Kräfte hinter dem Vorstoß auf der soeben zu Ende gegangenen Konferenz über die humanitären Folgen von Atomwaffen in Wien erklärten, haben schon die Atombombenanschläge auf Hiroshima und Nagasaki unter Beweis gestellt, dass eine nukleare Sprengung in bewohnten Gebieten eine unerträgliche humanitäre Katastrophe bedeute.

Laut Aaron Tovish, Kampagnenleiter der Bürgermeister für Frieden, erklärte, haben sich bereits 6.000 Städte der Kampagne ‘Cities Are Not Targets!’ angeschlossen. Er begrüßte die neue Initiative der Zivilgesellschaft als wertvollen Beitrag zu dem Ziel, der Welt eine nukleare Katastrophe zu ersparen.

Die Initiatoren halten eine solche Resolution, in der der Sicherheitsrat angerufen wäre, Atombombenanschläge auf Städte als Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht zu verurteilen, für einen realistischen und praktikablen Schritt auf dem Weg zu nuklearer Abrüstung.

Mehr Sicherheit

Nach Ansicht von Jonathan Granoff, Chef des ‘Global Security Institute’, sollte zweifelsfrei außer Frage stehen, dass die Zerstörung einer Stadt grundsätzlich illegal ist. Er ist überzeugt, dass eine explizite Ächtung von Atombombenanschlägen auf Städte die Welt ein wenig sicherer machen und zu einem Verlust des politischen Ansehen dieser Massenvernichtungswaffen führen würde.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Weigerung der Atommächte, ihren im Atomwaffensperrvertrag festgeschriebenen Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung nachzukommen, auf eine tief verwurzelte Sicherheitsdoktrin zurückzuführen ist. US-Präsident Barack Obama und UN-Generalsekretär Ban Ki-moon haben zwar Hoffnungen geschürt, dass eine weitere nukleare Abrüstung möglich ist. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. So modernisieren und/oder rüsten die Atomächte ihre Arsenale gemäß ihres Credos ‘Solange Kernwaffen existieren, ist es gut, welche zu haben’, tüchtig auf.

Die offiziellen Atommächte China, Russland, Großbritannien, die USA und Frankreich bekräftigen immer wieder, dass es für sie eine Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung gibt. Die inoffizielle Atommacht Indien wiederum fordert Verhandlungen bei der Genfer Abrüstungskonferenz über ein universelles, nicht diskriminierendes Abkommen zur Vernichtung aller Atomwaffen. Pakistan wäre bereit, sich dem Prozess anzuschließen. Israel, das ebenfalls Atomwaffen besitzt, hat sich nicht geäußert.

Im Jahr 2000 hatte man sich auf 13 Schritte in Richtung Abrüstung verständigt. Zehn Jahre später erklärten sich 188 Staaten zu weiteren 64 Zugeständnissen bereit. Doch umgesetzt wurden sie nicht.

Die Resolution könnte nach Ansicht ihrer Befürworter ein wichtiger Schritt sein, um Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen. Dazu meinte Granoff gegenüber IPS, dass die Maximalforderung einer vollständigen Ächtung von Atomwaffen und auch die Zusatzvereinbarungen gescheitert seien. Für ihn stellt sich die Frage, ob das humanitäre Völkerrecht beide Prozesse voranbringen könnte und es den nötigen Druck erzeugen könnte, um Atomtests und spaltbares Material zu ächten und die Waffenarsenale zu verkleinern.

Rechtliche Streitpunkte

Der Vorschlag der UN-Resolution zur Ächtung von Atomwaffenanschlägen auf Städte ist bei den Atommächten und den Staaten, die unter dem sogenannten nuklearen Abschreckungsschirm stehen, auf wenig Gegenliebe gestoßen. So meldete der ehemalige stellvertretende Leiter der obersten Justizinstanz der amerikanischen Marine, der US-Luftwaffengeneralmajor Charles Dunlap Jr., Bedenken an. Wie er erklärte, schienen die Befürworter davon auszugehen, dass humanitäres Völkerrecht, das beim Einsatz konventioneller Waffen greife, sich automatisch auf den Einsatz von Atomwaffen anwenden lasse. “Das ist nicht der Fall.”

Die Resolutionsbefürworter berufen sich hingegen auf das Abschlussdokument der Revisionskonferenz des Atomwaffensperrvertrags von 2010, in dem bekräftigt wird, dass sich alle Staaten jederzeit an internationales Recht einschließlich humanitäres Völkerrecht halten müssen.

Alyn Ware vom ‘World Future Council’ hält die Resolution einen guten, wenngleich nicht den einzigen Weg. Auch von der Idee des Nicht-Ersteinsatzes gehe eine gewisse Zugkraft aus, meint er. Der Logik von Dunlap mochte er nicht folgen. “Eine Atomwaffe hat eine viel größere Sprengkraft als konventionelle Waffen und lässt sich auch nicht auf ein spezifisches militärisches Ziel ausrichten.”

Selbst wenn eine Atombombe weit entfernt von Wohngebieten gezündet würde und keinen Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht darstellen würde, käme es zu riesigen Problemen mit radioaktivem Fallout und Schwierigkeiten, die Flugbahn zu kontrollieren. [Deutsche Bearbeitung | Karina Böckmann | IPS Deutscher Dienst 11. Dezember 2014]

Bild:
http://cdn.ipsnews.net/Library/2014/12/kerry-nukes-629×419.jpg
US-Außenminister John Kerry (Mitte) auf dem Siebten Ministertreffen über ein Umfassendes Atomtestverbot (CTBT), das am Rande der Generaldebatte der UN-Vollversammlung im September 2014 stattfand – Bild: Evan Schneider/UN

Originalbeitrag <> http://www.ipsnews.net/2014/12/un-urged-to-ban-nuke-strikes-against-cities/

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